Arbeitsrecht: dreimal Gelb und doch nicht Rot

Was im Fußball die Gelbe Karte darstellt, ist im Arbeitsrecht die Abmahnung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd-Uwe Sätzler mit einem Kommentar zu einer praxisrelevanten Entscheidung des LAG Köln.
Arbeitsrecht: Trotz Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit

Arbeitnehmer, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei einem Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Insolvenzrecht: Aufrechnungslage und Inkongruenz

Mit Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter sehen sich Gläubiger insolventer Unternehmen häufiger konfrontiert. Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit einer Anfechtbarkeit bei Herstellung einer Aufrechnungslage befasst.
Mietrecht: Vermieter vor Aufnahme von Flüchtlingen fragen

Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt, dass eine Erlaubnis zur Überlassung von angemietetem Wohnraum an Flüchtlinge nicht so ohne Weiteres möglich ist.
Mietrecht: Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern mit Bezug von Sozialleistungen

2023 wird auch das Jahr der Betriebskostenabrechnung. Gerade bei Mietern mit Bezug von Sozialleistungen muss der Vermieter besondere Sorgfalt bei der Abrechnung walten lassen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld zeigt.
Arbeitsrecht: Krankfeiern und Party machen – fristlose Kündigung

Krankgeschrieben und Party machen? Das passt nicht zusammen, meinte auch ein Arbeitgeber und kündigte seiner Beschäftigten fristlos. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Siegburg.
Mietrecht: Vorsicht vor zu schneller Erhebung einer Räumungsklage

Ein gewerblicher Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung, wenn er auf die vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende Vermieteranfrage hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern schweigt, so das OLG Düsseldorf.
Arbeitsrecht: Der ewige Urlaubsanspruch

Neues aus Erfurt zur Verjährung von Urlaubsansprüchen.
Alle Jahre wieder…

gehen Millionenbeträge an Forderungen leider verloren, weil Gläubiger diese gegen ihre Schuldner nicht rechtzeitig durchsetzen und diese sich am 01.01. eines Jahres auf die Einrede der Verjährung berufen.
Arbeitsrecht: Rente bzw. Rentennähe ist bei Sozialauswahl zu berücksichtigen

Bei der Sozialauswahl kann bei der Gewichtung des Lebensalters eine Rente bzw. Rentennähe zulasten eines zu kündigenden Arbeitnehmers berücksichtigt werden, so das Bundesarbeitsgericht.