OLG Hamm: Verkehrswertgutachten ist kein Fachgutachten

Dass ein Verkehrswertgutachten nicht unbedingt auch ein Fachgutachten über Mängel einer Immobilie und notwendige Mängelbeseitigungskosten darstellt, musste der Erwerber einer Eigentumswohnung leidvoll erfahren.

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) vom 03.02.2021 (Az. 11 U 63/20) wurde ein Schadensersatzanspruch gegen eine Gutachterin verneint, die das Verkehrswertgutachten über eine Eigentumswohnung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erstattet und den Verkehrswert der Wohnung mit 130.000,00 Euro angegeben hatte. Das Gutachten war inhaltlich teilweise fehlerhaft, da die Sachverständige eine fehlerhafte bauliche Gestaltung der Tiefgaragenzufahrt, die nicht nutzbar war sowie sonstige bauliche Mängel übersehen hatte.

Der Kläger hatte die Immobilie in der Zwangsversteigerung später für 150.000,00 Euro erworben und nahm nach § 839a BGB die Sachverständige auf Schadensersatz in Anspruch.

In dieser doch bemerkenswerten Entscheidung des OLG Hamm wurde die Klage abgewiesen, da ein anderer, vom Gericht beigezogener Sachverständiger der Ansicht war, dass der beklagten Sachverständigen zwar Fehler unterlaufen seien, die aber schon einmal passieren könnten und die nicht unbedingt unentschuldbar seien.

Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz könne ihr nicht attestiert werden und da ein solches Verkehrswertgutachten kein Fachgutachten sei, hätte die Sachverständige auch gar nicht überprüfen müssen, ob hier beispielsweise statt der geplanten Stahlbetondecken nur Holzbalkendecken ausgeführt worden waren.

Kommentar:

Richtig an der Entscheidung des OLG Hamm ist zwar, dass in der Tat bei der Angabe des Verkehrswerts eines bebauten Grundstücks dieser regelmäßig nur annäherungsweise angegeben wird. Gleichwohl entbindet dies aus Sicht des Autors den damit befassten Sachverständigen nicht, auf objektiv vorhandene Fehler hinzuweisen.

Entgegen der Entscheidung des OLG Hamm müssen hier diese Diskrepanzen zwischen dem Verkehrswertgutachten und dem tatsächlichen Verkehrswert zu Lasten des Sachverständigen gehen.

Rückfragen? Beantworten wir gerne persönlich.

Bernd-Uwe Sätzler ist bei Pfefferle Helberg schon seit fast 30 Jahren für das Arbeitsrecht und das Baurecht zuständig.

Seine Erfahrung im Arbeitsrecht und Baurecht gründet sich auf Tausenden von Rechtsstreitigkeiten, die er in diesen komplexen Materien erfolgreich abgewickelt hat. Kein anderer Rechtsanwalt bei Pfefferle Helberg verfügt über eine derart ausgeprägte Prozesserfahrung.

Autor

Bernd-Uwe Sätzler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zertifizierter Compliance Officer

Der Autor ist Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn