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Wettbewerbsverbote im Arbeitsrecht

Der Kampf um die besten Köpfe („war for talents“) hält an: umsatzstarke und gut vernetzte Mitarbeiter mit Insiderwissen sind bei Wettbewerbern begehrt.

Paradebeispiel sind Außendienstmitarbeiter im Vertrieb. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, um diese abzuwerben.

Ein probates Gegenmittel ist das Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht. Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag verhindern den nahtlosen Wechsel zum Wettbewerber bis zu zwei Jahren. Im Gegenzug gibt es dafür die Karenzentschädigung. Leider ist es nicht ganz so einfach: in der Praxis genügt die Wettbewerbsvereinbarung häufig nicht dem Gesetz und der Rechtsprechung.

Die Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn berät Unternehmen bei der Einführung sowie Durchsetzung von Wettbewerbsvereinbarungen mit Arbeitnehmern als auch Organmitgliedern. Umgekehrt prüfen die Fachanwälte auch bestehende Wettbewerbsklauseln im Rahmen von Bewerbungsverfahren.

Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn erstreitet bundesweit Unterlassungstitel bei einem unzulässigen Wechsel zum Konkurrenten im Rahmen von Eilverfahren. Für den Mitarbeiter ist dies bitter, da er aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Unterlassungstitels den Job beim Konkurrenten meist gleich wieder verliert. Die rechtlichen Hürden für den Unterlassungsanspruch sind daher hoch.

Funktionierende Wettbewerbsverbote sind ein scharfes Schwert, auch im Wettbewerbsverhältnis. Das Unternehmen, das den Vertragsbruch aktiv unterstützt, muss mit einem Regress durch den Wettbewerber rechnen. Dabei kommt auch ein Schadensersatz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn