Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026

Arbeitgeber, die Lohn- und Gehaltspfändungen für Mitarbeiter erhalten, müssen die Abrechung ändern.

Die Regelung zum pfändbaren Arbeitseinkommen ist in § 850c ZPO geregelt. Im Bundesgesetzblatt hat das Bundesjustizministerium die neuen Werte mittlerweile bekanntgegeben. Link zum Bundesgesetzblatt (extern)

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Pfefferle Helberg mit Sitz in Heilbronn deckt mit seinen Fachanwälten für Arbeitsrecht die gesamte Bandbreite im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in der Beratung von Arbeitgebern ab.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen sowohl die einzelfallbezogene arbeitsrechtliche Beratung als auch die laufende Beratung von Unternehmen. Ferner entwickeln wir arbeitsrechtliche Unternehmensstrategien und setzen diese um.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn