Hey Boss, ich muss zur Übung - Entwurf Reservestärkungsgesetz

Arbeitgeber müssen sich auf einige Änderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Reservisten der Bundeswehr einstellen.

Die sicherheitspolitische Lage hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Hierauf müssen sich auch die deutschen Streitkräfte vorbereiten. Als ein Baustein soll die Reserve der Bundeswehr gestärkt werden, sowohl personell als auch materiell. Die Reserve soll von derzeit etwa 60.000 auf 200.000 Reservistinnen und Reservisten erhöht werden.

Hierzu befindet sich derzeit der Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes im Gesetzgebungsverfahren. Im Idealfall soll das Gesetz bereits zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Link: Gesetzentwurf (externer Link)

Ein kurzer Überblick

1. Verpflichtende Heranziehung

Wesentliche Änderung ist die Abkehr vom bisherigen Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit. Bislang konnten sowohl Arbeitgeber als auch Reservist entscheiden, ob der Beschäftigte Reservedienstleistungen in Friedenszeiten übernimmt oder nicht. Es ist geplant, die Heranziehung gesetzlich verpflichtend auszugestalten. Hier setzt die Hauptkritik der Wirtschaft an, die das Prinzip der Freiwilligkeit erhalten möchte. 

2. Personalplanung

Arbeitgeber müssen in ihrer Personalplanung berücksichtigen, dass Mitarbeiter wegen eines Reservedienstes ausfallen können. Das können jährlich zwischen 3 bis 12 Wochen jährlich sein. Gerade bei kleineren Unternehmen und Teams sowie Schlüsselpositionen können Lücken entstehen. Hier sieht der Gesetzentwurf aber vor, dass die Ankündigungsfrist von bisher vier auf acht Wochen angepasst wird.

Dauer und Umfang des Reservedienstes hängen von der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit ab. Es gibt hier eine gesetzliche Stufenregelung.

3. Finanzielle Entlastung

Als Kompensation für den Ausfall eines Mitarbeiters, der mindestens 30 Tage Wehrübung leistet, ist für kleine und mittlere Unternehmen ein pauschaler Förderbetrag von 500 Euro vorgesehen. Zudem ist geplant, dass Kosten einer Ersatzkraft für die Dauer der Abwesenheit einfacher erstattet werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dies durch Rechtsverordnung geregelt werden soll.

4. Auswirkungen des Reservedienstes auf das Arbeitsverhältnis bzw. bei Bewerbungen

Das Arbeitsverhältnis ruht. Mangels Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer für den Zeitraum des Reservedienstes kein Gehalt. dafür springt hier das Versorgungssystem des Unterhaltssicherungsgesetzes ein.

Ein gesichertes, allgemeines Fragerecht nach dem Reservistenstatus lässt sich nicht ableiten.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausdrücklich ein gesetzlich abgesichertes, datenschutzkonformes Verfahren gefordert, mit dem Arbeitgeber frühzeitig feststellen können, welche Beschäftigten für Reservedienstleistungen in Betracht kommen. Diese Forderung wurde im Kabinettsentwurf nicht berücksichtigt.

Über uns

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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen sowohl die einzelfallbezogene arbeitsrechtliche Beratung als auch die laufende Beratung von Unternehmen. Ferner entwickeln wir arbeitsrechtliche Unternehmensstrategien und setzen diese um.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn