Arbeitsrecht: Geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der Gesetzgeber plant eine Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Ein Referentenentwurf liegt vor.
Informationen zum Gesetzgebungsverfahren einschließlich FAQ und Synopse können auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (externer Link) abgerufen werden.
Überblick über geplante Änderungen:
- Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen auf 4 Monate (bislang 2 Monate)
- Umsetzung der EU-Unisex-Richtlinie: Ausweitung des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht
- Ausweitung des Schutzes gegen sexuelle Belästigung
- Verbesserung des zivilrechtlichen Diskriminierungsschutzes bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Anpassung der „Kirchenklausel“
Über uns
Pfefferle Helberg mit Sitz in Heilbronn deckt mit seinen Fachanwälten für Arbeitsrecht die gesamte Bandbreite im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in der Beratung von Arbeitgebern ab.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen sowohl die einzelfallbezogene arbeitsrechtliche Beratung als auch die laufende Beratung von Unternehmen. Ferner entwickeln wir arbeitsrechtliche Unternehmensstrategien und setzen diese um.
Autor
Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn